Du ziehst nach Japan? Wie du ein Arbeitsvisum für Japan bekommst

Japan ist ein zentraler kultureller Einfluss mit einer hochmodernen und globalisierten Wirtschaft, die unzählige Touristen aus der ganzen Welt anzieht. Der ostasiatische Inselstaat ist auch bei ausländischen Arbeitskräften beliebt. Aufgrund seines einzigartigen Arbeitskräftebedarfs bietet Japan zahlreiche hochwertige Karrieremöglichkeiten für bestimmte internationale Arbeitskräfte.

Um in Japan zu arbeiten, musst du zunächst ein japanisches Arbeitsvisum beantragen. Ein japanisches Visum wird von der japanischen Regierung ausgestellt und erlaubt Ausländern die Einreise in das Land zu dem im Visum angegebenen Zweck.

Für jede Art von Visum wird separat festgelegt, wie lange du in Japan bleiben darfst. Dein beruflicher Hintergrund, deine Sprachkenntnisse und deine Karriereziele haben Einfluss auf die Art und Dauer deines Aufenthalts in Japan.

In diesem Artikel stellen wir dir die verschiedenen Arten von japanischen Arbeitsvisa vor und erklären dir, wie du sie beantragst. Außerdem erklären wir dir, welche Unterlagen und Informationen du der japanischen Einwanderungsbehörde vorlegen musst, wenn du ein Visum beantragst.

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Welche Art von japanischem Arbeitsvisum brauchst du?

Um in Japan arbeiten zu können, musst du gut vorbereitet sein und einige spezielle Verfahren einhalten. Warte nicht, bis du in Japan ankommst, um loszulegen.

Hier sind die gängigsten Arten von japanischen Visa, die für ausländische Arbeitnehmer gelten:

    • Ingenieur/Geisteswissenschaftler und International Service Specialist. Dies ist eine sehr breit gefächerte Visumskategorie, die auch Englischlehrer und IT-Spezialisten umfasst. Diese Positionen sind bei ausländischen Arbeitnehmern in Japan sehr begehrt.
    • Spezifische Qualifikationen. Dies ist eine breit gefächerte Visumskategorie. Es gibt bestimmte Bereiche, in denen Unternehmen keine Japaner einstellen können und daher ausländische Arbeitskräfte mit besonderen Fähigkeiten benötigen.
    • Professor. Diese Kategorie ist für diejenigen gedacht, die an einer japanischen Hochschule oder Universität unterrichten oder mitarbeiten werden.
    • Lehrkraft. Diese Kategorie gilt für japanische/internationale Grundschul-, Realschul- und Gymnasiallehrer/innen.
  • Business Manager. Diese Kategorie gilt für Personen, die als Präsident, Direktor usw. eines Unternehmens in Japan arbeiten.
  • Rechts-/Buchhaltungsdienstleistungen. Diese Kategorie gilt für in Japan zugelassene Anwälte, Buchhalter usw. und kann auch nach ausländischem Recht zugelassene Anwälte umfassen.
  • Medizinische Dienstleistungen. Diese Kategorie gilt für Ärzte, Krankenschwestern, Zahnärzte usw., die in Japan gesetzlich zugelassen sind.

Wenn du einen ständigen Wohnsitz in Japan haben möchtest, musst du ein Visum beantragen und dann für eine bestimmte Zeit im Land arbeiten, in der Regel etwa 10 Jahre.

Für ausländische Fachkräfte mit besonderen Fähigkeiten kann dieser Zeitraum auch kürzer sein, manchmal sogar nur ein Jahr.

Nach den Vorschriften müssen ausländische Arbeitnehmer einen Lebenslauf einreichen, ein Vorstellungsgespräch führen und eingestellt werden, bevor sie ein Visum beantragen können.

Ja, du hast richtig gelesen. Du musst eingestellt werden und dann kannst du ein Visum beantragen. Dein japanischer Arbeitgeber kann dir bei diesem Prozess helfen.

Wie läuft der Antrag auf ein japanisches Arbeitsvisum ab?

Sobald du dein Stellenangebot hast und weißt, für welche Visumskategorie du dich bewerben musst, solltest du dich bei der japanischen Botschaft in deinem Land (z. B. in den USA oder Indien ) erkundigen, was dich genau erwartet. Dort erhältst du die aktuellsten Informationen über die Anforderungen, das Bewerbungsverfahren und einen genauen Zeitplan.

Bitte beachte, dass sich das Verfahren und die erforderlichen Dokumente von Visum zu Visum leicht unterscheiden können.

Das unten beschriebene Verfahren gilt für die meisten Arten von Arbeitsvisa in Japan. Wenn die Informationen, die du von der japanischen Regierung oder Botschaft erhältst, davon abweichen, beachte bitte deren Anweisungen.

Es kann mehrere Monate dauern, bis du ein japanisches Arbeitsvisum erhältst.

1. ein Certificate of Eligibility (COE) von der Einwanderungsbehörde zu erhalten.

Bevor du ein Visum beantragen kannst, musst du eine Berechtigungsbescheinigung (Certificate of Eligibility, CO E) einholen.

Dieser Schritt muss in Japan erledigt werden. In den meisten Fällen schickt das Unternehmen, das dich eingestellt hat, einen Vertreter zu deiner örtlichen Einwanderungsbehörde, um dir bei diesem Verfahren zu helfen.

Dies ist der wichtigste Schritt. Wenn du keinen COE hast, kannst du kein Visum beantragen.

2. beantrage ein offizielles Visum bei der japanischen Botschaft.

Nachdem du ein COE erhalten hast, kannst du mit der Beantragung des Visums beginnen.

Zuerst musst du das Visumantragsformular von der Website des Außenministeriums herunterladen und ausfüllen. Du musst ein Foto einreichen, wie es im Antragsformular verlangt wird. Je nach Land/Region kann es sein, dass du mehr als ein Foto einreichen musst.

Dann musst du einen gültigen Reisepass zusammen mit dem Antragsformular, den Fotos und dem COE an die japanische Botschaft oder das Generalkonsulat in deinem Land/ deiner Region schicken.

Bitte beachte, dass du die folgenden Dokumente benötigst, wenn du einen chinesischen Pass hast:

  • Chinesischer Hukou (Haushaltsregister)
  • Befristete Aufenthaltsgenehmigung oder Aufenthaltsbescheinigung (wenn du keinen lokalen Hukou hast)

Die Botschaft ist für die Bearbeitung deines Antrags zuständig. Wenn der Antrag genehmigt ist, wird das Visum direkt in deinen Pass eingeklebt und an dich zurückgeschickt.

3. eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Nachdem dein Visum genehmigt wurde, musst du innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Japan einreisen.

In der Regel ist sie drei Monate lang gültig, aber das hängt von deinen COE- und Visainformationen ab.

Für die meisten Ausländer, die nach Japan einreisen, sind die Behörden in Tokio oder Osaka für die Aufenthaltsgenehmigung zuständig.

Am Flughafen bekommst du eine Aufenthaltskarte (留留カード), auf der die Dauer deines genehmigten Aufenthalts in Japan angegeben ist. Das japanische Gesetz schreibt vor, dass du diese Karte bei dir tragen musst.

Wenn du Japan verlässt, bewahre diese Karte sicher auf. Du wirst sie bei der Wiedereinreise nach Japan benötigen.

4. Erneuere dein Visum rechtzeitig.

Es ist nicht üblich, dass Ausländer, die gerade erst nach Japan gezogen sind, ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt haben. In den meisten Fällen läuft der durch dein Visum gewährte Aufenthaltsstatus innerhalb eines Jahres ab.

Zwei oder drei Monate vor Ablauf des Visums musst du deine örtliche Einwanderungsbehörde aufsuchen, um deinen Aufenthaltsstatus zu verlängern und eine neue Aufenthaltskarte zu erhalten.

Zu diesem Zeitpunkt können du und dein Arbeitgeber bei der Behörde die Ausstellung eines Visums für einen längeren Aufenthalt beantragen, was normalerweise im Ermessen der Behörde liegt.

Wie bei der ersten Beantragung eines Visums musst du sicherstellen, dass du genügend Zeit für die Bearbeitung einplanst.

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Wie kann ich am besten Geld nach Japan schicken?

Wenn du nach Japan ziehst, musst du vielleicht Geld aus dem Ausland auf dein japanisches Bankkonto überweisen.

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