Last updated on September 25th, 2024 at 02:37 pm
Die Steuererklärung als Nichtansässiger in Schweden kann sehr einfach sein, vorausgesetzt, Sie haben eine klare Vorstellung von den Anforderungen des schwedischen Steuerrechts. Von Expats, die in Stockholm arbeiten, bis hin zu Anlegern, die Dividenden von schwedischen Unternehmen erhalten, ist es wichtig zu wissen, wie man mit den Steuerpflichten umgeht. Dieser Remitly -Leitfaden wird Sie durch den Prozess der Einreichung Ihrer Steuererklärung in Schweden als Nichtansässiger begleiten.
Inhaltsverzeichnis
Wer muss als Nichtansässiger in Schweden Steuern zahlen?
Das schwedische Steuersystem umfasst die Einkommensteuer und die vom Arbeitgeber gezahlte Sozialversicherung. Schwedische Staatsbürger zahlen nur die persönliche Einkommensteuer. Gebietsfremde hingegen müssen sich für die vorläufige Steuer oder SINK, die besondere Einkommensteuer für ausländische Einwohner, anmelden.
Um als Nichtansässiger zu gelten, müssen Sie als Privatperson in Schweden für einen schwedischen oder ausländischen Arbeitgeber arbeiten.
Gebietsfremde geben eine Steuererklärung für das zu versteuernde Einkommen ab, das sie während eines bestimmten Einkommensjahres als Vergütung aus schwedischen Quellen erhalten haben. Wenn Sie also Zeit in Schweden verbracht haben, dem Land des Köttbullar, und inzwischen in Ihr Heimatland zurückgekehrt sind oder noch geschäftliche Beziehungen zu Schweden unterhalten, müssen Sie möglicherweise Steuern zahlen.
Das steuerpflichtige Einkommen umfasst mehrere potenzielle Einnahmequellen, unter anderem:
- Arbeitseinkommen: Sie arbeiten für einen schwedischen Arbeitgeber oder verrichten in Schweden seit mehr als sechs Monaten Arbeit für ein Unternehmen mit Sitz im Ausland.
- Einkommen aus selbständiger Tätigkeit: Sie üben eine Geschäftstätigkeit in Schweden aus oder bieten freiberufliche Dienstleistungen für Unternehmen mit Sitz in Schweden an.
- Mieteinnahmen: Sie besitzen eine Immobilie in Schweden und erzielen Mieteinnahmen.
- Kapitalerträge: Sie erhalten Dividenden oder Zinsen von schwedischen Unternehmen oder Banken.
- Kapitalerträge: Sie haben einen schwedischen Vermögenswert verkauft, z. B. Aktien oder Immobilien.
Progressive Partnerschaften und Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bedeuten jedoch, dass Bürger aus anderen europäischen Ländern – insbesondere aus EU/EWR-Staaten – in Schweden keine Steuern zahlen müssen.
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Steuererklärung als Nichtansässiger?
Wenn Sie Ihre schwedische Steuererklärung vorbereiten, müssen Sie zunächst Ihre Unterlagen zusammenstellen. Hier ist eine kurze Checkliste:
- Personalausweis: Ein Reisepass oder ein Personalausweis zur Überprüfung.
- Schwedische Personen-Nummer (personnummer): Dies ist eine persönliche Identitätsnummer, die von der schwedischen Steuerbehörde vergeben wird. (Skatteverket), wenn Sie in Schweden gelebt und gearbeitet haben. Alternativ kann Ihnen eine spezielle Steuerkoordinierungsnummer zugewiesen werden, wenn Sie schon immer als Nichtansässiger in Schweden betrachtet wurden.
- Einkommensnachweis: Dokumente wie Gehaltsabrechnungen, Rechnungen aus selbständiger Tätigkeit, Aufstellungen über Mieteinnahmen und Investitionsberichte.
- Angaben zum Bankkonto: Für Zahlungen oder Steuererstattungen.
- Belege für Ausgaben: Zum Nachweis abzugsfähiger Ausgaben, z. B. für Reisen, Sozialversicherungsbeiträge oder geschäftsbezogene Kosten.
- Formular für die Steuererklärung: Füllen Sie das SINK-Formular aus
- und überprüfen Sie, ob alle Ihre persönlichen Daten korrekt sind.
- Doppelbesteuerungsbescheinigungen: Je nach Anspruchsberechtigung können Sie damit sicherstellen, dass Sie in Schweden und in Ihrem Heimatland keine Steuern auf dasselbe Einkommen zahlen müssen.
Einkommenssteuererklärung als Nichtansässiger in Schweden
Mit Ihrer schwedischen (personnummer) oder einer Koordinierungsnummer für steuerliche Zwecke ist die Steueranmeldung recht schnell und einfach erledigt:
1. Wählen Sie das richtige Steuerformular
Wählen Sie das SINK-Antragsformular für Ihre Steuererklärung, wenn Sie weniger als sechs Monate in Schweden gearbeitet und Arbeitseinkommen erzielt haben. Alternativ können Sie auch das Formular für die Einkommensteuererklärung für gewerbliche Einkünfte und damit verbundene Ausgaben wählen.
2. Ausfüllen der Steuererklärung
Geben Sie Ihre Steuererklärung online über den E-Service der schwedischen Steuerbehörde (Skatteverket) ab. Er ist in englischer Sprache verfügbar und bietet ein bequemes, rationalisiertes Verfahren für die Einreichung. Sie können die Steuererklärung auch in Papierform einreichen, indem Sie die entsprechenden Formulare herunterladen und ausfüllen.
3. Einreichen der Steuererklärung
Reichen Sie Ihre Steuererklärung elektronisch über die Website von Skatteverket ein oder schicken Sie die Papierformulare per Post an die schwedische Steuerbehörde.
4. Fällige Steuern zahlen
Folgen Sie den Anweisungen von Skatteverket, um etwaige Stuerschulden zu begleichen. Sie müssen die Zahlungen persönlich über Ihr Steuerkonto leisten.
Wichtige Steuerfristen in Schweden
Das schwedische Steuerjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember und entspricht damit dem Kalenderjahr. Das macht es einfach, sich an die wichtigen Fristen und Termine für die Einreichung der Unterlagen jedes Jahr zu erinnern. Als Nichtansässiger reichen Sie Ihre persönliche Einkommensteuererklärung in der Regel bis zum 2. Mai des Jahres ein, das auf das Einkommensjahr folgt.
Strafen
Die schwedische Steuerbehörde kann folgende Strafen von bis zu drei Verspätungsgebühren von jeweils 1.250 SEK (ca. 120 USD) und insgesamt 3.750 SEK (ca. 360 USD) verhängen.
Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung wird eine erste Strafe fällig, wenn Sie die erste Frist am 2. Mai versäumen. Wenn Sie Ihre Steuern nicht innerhalb von drei Monaten nach dieser normalen Frist einreichen, wird eine zweite Verspätungsgebühr fällig. Und bei einer Verspätung von fünf Monaten oder mehr kann eine dritte Strafe fällig werden.
Wie hoch sind die Steuersätze und Steuerabzüge für nicht in Schweden ansässige Personen?
Das schwedische Einkommensteuersystem umfasst sowohl nationale als auch kommunale Steuern in der jährlichen Steuerrechnung. Diese Abzüge variieren für Gebietsfremde je nach Quelle und Höhe des Einkommens:
- SINK: Beantragen Sie SINK, sobald Sie Ihre Arbeit in Schweden aufnehmen, um in den Genuss des reduzierten, pauschalen Steuersatzes von 25 % auf Ihr Gehalt zu kommen.
- Progressive Steuer: Diese Steuersätze variieren je nach Gemeinde und Einkommensschwellen für in Schweden ansässige oder langfristig nicht ansässige Personen zwischen 32 % und etwa 52 %.
- Kapitalertragssteuer: Diese umfasst in der Regel 30 % der Gewinne aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren.
Als Nichtansässiger haben Sie Anspruch auf Steuererleichterungen, um Ihre Steuerrechnung zu senken. Je nach den individuellen Umständen können verschiedene Steuergutschriften und -abzüge in Frage kommen:
- Reisekosten: Ziehen Sie die Kosten für das Pendeln nach Schweden zur Arbeit ab.
- Betriebsausgaben: Ermöglicht Selbstständigen den Abzug von Betriebsausgaben.
- Wohltätige Spenden: Spenden an in Schweden zugelassene Organisationen können steuerfrei sein.
- Erleichterung der Doppelbesteuerung: Schweden hat mehrere Steuerabkommen mit verschiedenen EU-/EWR-Staaten und anderen Ländern geschlossen, so dass Sie nicht zweimal Steuern zahlen müssen.
Häufige Fehler bei der Abgabe von Steuererklärungen in Schweden
Steuererklärungen sind für Gebietsfremde oft kompliziert. Hier sind einige der häufigsten Fallstricke, die es zu vermeiden gilt:
- Verwendung des falschen Formulars: Achten Sie darauf, dass Sie SINK für kurzfristiges Arbeitseinkommen und INK1 für andere Einkommensarten verwenden. Der E-Service von Skatteverket hilft Ihnen, die Unterscheidung zu verstehen.
- Versäumte Fristen: Reichen Sie das Formular rechtzeitig ein, um Säumnisgebühren und Strafen zu vermeiden.
- Falsche Angaben: Geben Sie alle Ihre persönlichen Daten und Einkommensquellen korrekt an.
- Missachtung von Steuerabkommen: Nutzen Sie die bestehenden Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, wenn Sie aus einem förderfähigen Land kommen.
Wo man Hilfe bei der Steuererklärung erhält
Wenn man das schwedische Steuersystem gut kennt, kann die Steuererklärung als Nichtansässiger ein Kinderspiel sein. Die Möglichkeiten der Online-Steuererklärung machen es für diejenigen, die nicht im Land leben, einfacher, und Hilfe ist auf breiter Basis verfügbar:
- Das Skatteverket: Die schwedische Steuerbehörde bietet umfangreiche Ressourcen und Unterstützung in englischer Sprache sowie ein vollständig digitales, online verfügbares Ablagesystem.
- Online-Steuerdienste: Verschiedene Online-Plattformen helfen Gebietsfremden in Steuerangelegenheiten. Zum Beispiel kann Steuerhilfe Schweden Ihnen bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Steuererklärung helfen.
Steuerberater: Professionelle Hilfe ist ein sicherer Weg, um die Steuererklärung zu vereinfachen und sicherzustellen, dass Sie Ihren steuerlichen Verpflichtungen rechtzeitig nachkommen.
FAQ
Natürliche Personen, die eine Vergütung von schwedischen Unternehmen erhalten, müssen Steuern zahlen. Dies gilt auch für Nichtansässige, die steuerpflichtige Einkünfte aus schwedischen Quellen erzielen.
Nach schwedischem Steuerrecht können Sie als steuerlich ansässig gelten, wenn Sie im Land Investitionen tätigen oder freiberufliche Dienstleistungen erbringen.
Ja, Schweden hat ein laufendes Steuerabkommen mit den USA. Dadurch wird sichergestellt, dass amerikanische Bürger, die in Schweden arbeiten, keine Doppelbesteuerung oder ausländische Steuern zahlen müssen.
Steuerausländer müssen nur Einkünfte aus schwedischen Quellen melden. Anders als Gebietsansässige müssen Gebietsfremde ihr weltweites Einkommen in der Regel nicht melden.
Ja, die schwedische Steuerbehörde akzeptiert Erklärungen in englischer Sprache von ausländischen Steuerpflichtigen.